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Rahmenbedingungen

Diese Seite soll ihnen helfen, einen Überblick über die Rahmenbedingungen zur Projektförderung zu gewinnen. Fördergrundlage ist die Integrierte Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V.

Sowohl öffentliche als auch private rechtsfähige Organisationen/Personen dürfen Projektanträge stellen.

Öffentliche, gemeinnützige und kooperative Projektträger

  • Öffentliche Projektträger: Kommunen, Kreise, kommunale Zweckverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts und Träger deren Eigenmittel im Sinne der EU als öffentliche Mittel angesehen bzw. diesen gleichgestellt werden.
  • Gemeinnützige Projektträger: vom Finanzamt als gemeinnützige Träger (z. B. als gemeinnützig anerkannter Vereine, gemeinnützige Stiftungen, gGmbH)
  • Kooperative Projektträger: die im gemeinschaftlichen Interesse oder gemeinschaftlich wirkenden Projekte umsetzen (z. B. Tourismusvereine, Stadtmarketings, Bürgergenossenschaften)

Sonstige Projektträger

  • Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, sonstige Vereine und Verbände

Es gibt feste Auswahlkriterien für eingereichte Projekte. Damit Ihr Projekt von einer Förderung profitieren kann, muss es

  • in der Gebietskulisse der AktivRegion seine Wirkung entfalten,
  • die Mindestpunktzahl im Bewertungsbogen erreichen und
  • den inhaltlichen Zielen der Integrierten Entwicklungsstrategie entsprechen

Die Zuschläge sind kumulativ und werden vom Vorstand auf Grundlage des Bewertungsbogens vergeben. Diese werden gewährt, sobald mindestens ein mittlerer Beitrag (4 Punkte) in einem der Kernthemen im Zukunftsthema Klimaschutz und Klimawandelanpassung geleistet wird.

Für alle nicht öffentlichen Projektträger gilt überdies, dass sich die Nettoförderung privater Maßnahmen zu 80 % aus EU-Mitteln (AktivRegion) und zu 20 % aus dem Regionalfonds (Landes- und Kommunalmittel) zusammensetzt. Sollten die Mittel aus dem Regionalfonds bei der Antragstellung nicht mehr in ausreichender Ausstattung zur Verfügung zu stehen, müssen die Ko-Finanzierungsmittel anderweitig durch die Projektträger eingeworben werden. Dies erfahren Sie im Gespräch mit Ihrer Regionalmanagerin.

Leuchtturmprojekte sind Projekte, die einen besonders hohen Mehrwert haben und mindestens 21 Punkte im Projektbewertungsbogen erhalten.

Die Mindestzuschussquote beträgt 20 %. Die Deckelung der Gesamtkosten liegt somit bei 500.000 € bzw. bei Leuchtturmprojekten bei 1 Mio. Euro.

 

Die Förderung privater Maßnahmen (gemeinnützig und sonstige) bedarf einer öffentlichen Kofinanzierung. Entsprechend setzen sich die Mittel zu 80 % aus EU-Mitteln des LAG-Budgets und zu 20 % aus öffentlichen Mitteln (Regionalfonds: Landes- und Kommunalmittel) zusammen. Der AktivRegion stehen jährlich 40.000 € an öffentlichen Mitteln regionaler Partner und des Landes zur Kofinanzierung privater Projekte zur Verfügung. Über deren Verteilung entscheidet der Vorstand der AktivRegion. Sollten die Mittel aus dem Regionalfonds bei der Antragstellung nicht mehr in ausreichender Ausstattung zur Verfügung zu stehen, müssen die Ko-Finanzierungsmittel anderweitig durch die Projektträger eingeworben werden.

Sobald wir die neue Richtlinie für die neue Förderperiode erhalten haben, finden Sie hier eine Auflistung der nicht förderfähigen Positionen.

Durch die regionale Strategie ausgeschlossen

  • Straßen- und Wegebau
  • Bau und Betrieb von Wärmenetzen
  • Mit dem Projekt darf noch nicht angefangen worden sein.
  • Die Projektdauer ist beschränkt auf maximal drei Jahre.
  • Die Zweckbindungsfristen nach Abschluss des Projektes sind einzuhalten:
    • 10 Jahre für bauliche Investitionen
    • 5 Jahre bei Geräten
  • Kooperationsprojekte in Zusammenarbeit mit anderen AktivRegion sind möglich und erwünscht. Die gebietsübergreifenden Projekte müssen einen zusätzlichen Nutzen für die beteiligten AktivRegionen bringen.
  • Das Projekt darf keine Förderung aus anderen Förderprogrammen der EU für dieselben Projektaktivitäten erhalten. Dies gilt für die gesamte Förderperiode. Die Einbindung von Drittmitteln ist zwingend anzugeben, die Kumulierbarkeit wird im Einzelfall geprüft. Die AktivRegionen fördern nachrangig.
Nein, wie das folgende Video zeigt:

Zur vollständigen Abrechnung gehören mindestens folgende Unterlagen:

  • Verwendungsnachweis
  • Rechnungsblatt, inkl. Originalrechnungen
  • Vergabevermerk (Dokumentation der Auftragsvergabe einschließlich Begründung)
  • Sachstandsbericht
  • ggf. Fotos (Hinweistafel)
  • ggf. EneV-Nachweis
  • ggf. Dokumentation der Einhaltung der Publizitätsvorschrift (Einbindung des Logos auf geförderten Flyern, Internetseiten oder Konzepten)

Das Projekt wird vor Ort vom Land geprüft. Weiterhin kann das Projekt zufällig für eine Prüfung durch die EU ausgewählt werden. Bitte bewahren Sie alle Unterlagen mindestens für zehn Jahre auf.

  • Projektbeschreibung: Nachvollziehbare und (inhaltlich und zeitlich) umfassende Darstellung mit Bezug auf die Ziele der IES
  • Qualifizierte Kostenschätzung: Bspw. durch einen Kostenvoranschlag. Achtung: Bei einem positiven Bescheid zur Förderung sind Sie verpflichtet das Vergaberecht einzuhalten
  • Finanzierungsplan
  • Kofinanzierungserklärung: Damit belegen Sie, dass Ihr Anteil (inkl. Mwst.) finanziert werden kann. Dies kann bspw. in Form einer Kopie des Beschlusses des Entscheidungsgremiums geschehen. Bitte bedenken Sie, wie evtl. entstehende Folgekosten finanziert werden.

Weitere Unterlagen (nach Absprache einzureichen):

  • Machbarkeitsstudie: Sinnvoll bei planerisch aufwendigen Projekten
  • Nachweis der Energieeffizienz bei Bau- und Umbaumaßnahmen: Bei Neubauten müssen Sie den Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf des jeweiligen Referenzgebäudes nach EnEV um mindestens 30% unterschreiten. Bei Bestandsgebäuden dürfen die Höchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf des jeweiligen Referenzgebäudes nach EnEV um max. 20% überschritten werden.
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung: Stellen Sie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für mind. 10 Jahre auf, die die Wirtschaftlichkeit mit und ohne Förderung nachvollziehbar darstellt.
  • Erklärung zur De-Minimis Beihilfe: Angabe zu den in den letzten drei Steuerjahren erhaltenen Subventionen/Zuwendungen, die einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen bedeuten könnten.
  • Antrag auf Zuteilung einer Betriebsinhabernummer
  • Konkurrenzanalyse: Besteht das Risiko, dass eine Förderung Ihres Projektes Anderen wirtschaftlichen Schaden verursacht, wird eine Konkurrenzanalyse gefordert.
  • Pachtvertrag: Gehört die Fläche/das Gebäude nicht dem Antragssteller, muss ein Pachtvertrag über mind. 10 Jahre vorliegen.

Der Vorstand kann Sie auffordern weitere Unterlagen einzureichen bzw. bestimmte Sachverhalte genauer zu beschreiben, wenn dies für die Entscheidungsfindung relevant ist.