Liebe Mitglieder der LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V.,
wir möchten Sie ganz herzlich zur 3. Mitgliederversammlung der LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e. V. einladen.
Wir treffen uns am Dienstag, 02.12.2025 um 17.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in 25878 Drage, Dorfstr. 20a
Folgende Tagesordnung ist für die Mitgliederversammlung vorgesehen:
TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Genehmigung des Protokolls vom 10.10.2024
TOP 3 Bericht des Vorsitzenden und des Regionalmanagements
TOP 4 Bericht des LLnL
TOP 5 Wahl des Vorstandes
TOP 6 Vorschlag und Beschluss zur Änderung der Satzung
TOP 7 Ausblick & Verschiedenes
Bitte geben Sie uns in jedem Fall bis zum 21.11.2025 eine Rückmeldung, ob Sie an der Mitgliederversammlung teilnehmen, damit wir im Vorfeld die Beschlussfähigkeit des Gremiums prüfen können.Direkt online anmelden.
Sofern Ihnen die Teilnahme an der Mitgliederversammlung nicht möglich ist, können Sie nach § 8 Abs.7 der Satzung einen Stellvertreter benennen, welcher Ihr Stimmrecht wahrnimmt. Bitte benennen Sie Ihren Stellvertreter in Form einer Vollmacht und senden uns diese im Vorwege per E-Mail an r.voss[at]eider-treene-sorge.de zu.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet ab 18.00 Uhr unsere 7. Vorstandssitzung statt. Hierzu laden wir alle Vorstandsmitglieder ebenfalls herzlich ein.
Folgende Tagesordnung ist für die Vorstandssitzung vorgesehen:
TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Genehmigung des Protokolls vom 15.07.2025
TOP 3 Aufnahme eines neuen Mitglieds
TOP 4 Vorstellung des eingereichten Grundbudgetprojektes
- Machbarkeitsstudie „Schwimmbad/Kurmittelhaus Nordstrand – Daseinsvorsorge, Klima & Vernetzung“
TOP 5 Diskussion & Beschlussfassung zum eingereichten Grundbudgetprojekt
TOP 6 Änderung der Geschäftsordnung
TOP 7 Ausblick & Verschiedenes
Wir bitten um Anmeldung bis zum 21.11.2025: Direkt online anmelden.
Bei Verhinderung bitten wir darum, die Einladung entsprechend an die gewählte Stellvertretung weiterzuleiten. Für die Beschlussfähigkeit des Vorstandes müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sein. Zudem ist eine Beteiligung von mind. 50% der Wirtschafts- und Sozialpartner erforderlich.


